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1. Anmeldung I. Durch die Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars an naTOUR-Kind ( nachfolgend: NK) schließen die Eltern/Erziehungsberechtigten (nachfolgend: Kunde) einen Vertrag mit NK. Der Vertrag gilt für alle im Anmeldeformular angegebenen Teilnehmer. Durch die Buchung der Leistung und Kenntnisnahme der AGB erklärt sich der Kunde mit der Teilnahme seines/r Kindes/r an der jeweiligen Tour, sowie der Durchführung der Tour mittels öffentlicher Verkehrsmittel und Fahrrad einverstanden.
II. Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Postweg oder online. Mündliche Anmeldung ist nur am Tag der entsprechenden Tour möglich. Die Anmeldung wird von NK schriftlich bestätigt.
2. Leistungsinhalt I. NK bietet Tagestouren in Berlin und Umgebung für Kinder ab 7 Jahren an. Dauer, Ziel, Verlauf und Kosten der jeweiligen Tour sind dem Tourenüberblick , bzw. der Anmeldebestätigung zu entnehmen.
II. Der tatsächliche Verlauf einer Tour kann von der geplanten Route abweichen, wenn: a) durch die aktuelle Wetterlage die geplante Tour nicht durchführbar ist. b) aufgrund der Zusammensetzung oder Kapazitäten der Gruppe Teile oder die gesamte Tour in ihrer geplanten Route nicht durchführbar ist. c) von der Tourleitung unbeeinflussbare Umstände eine Tourveränderung erfordern.
III. Tritt die Situation, wie unter III. a-c beschrieben, ein, ist eine nachträgliche Minderung oder anteilige Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags ausgeschlossen.
IV. Fällt eine, im Rahmen der Tour eigebundene, offizielle Veranstaltung aus, und kann nicht kurzfristig ersetzt werden, so werden die anteiligen Kosten für die jeweils ausgefallene Veranstaltung (Eintrittsgeld o.ä.) rückerstattet. Weitere Kosten der Tour sind davon nicht betroffen.
V. Muss die Tour aus unvorhersehbaren und von NK nicht zu vertretenden Gründen am gebuchten Tag ausfallen, und kann NK trotz Bemühungen den Kunden davon nicht rechtzeitig in Kenntnis setzen, haftet NK nicht für etwaig entstehende Aufwendungen des Kunden. NK wird sich für diesen Fall um einen zeitnahen Ersatztermin bemühen; ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
VI. Die Buchung einer Tour beinhaltet nicht den Anspruch auf eine Tourführung durch eine bestimmte Person.
3. Bezahlung I. Mit dem Zustandekommen des Vertrags zwischen dem Kunden und NK entsteht für NK der Anspruch auf Bezahlung der gebuchten Tour.
II. Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung wird dem Kunden eine Rechnung incl. der entsprechenden Kontodaten übersandt.
III. Bei mündlicher Anmeldung wird der Tourbeitrag in bar vor Ort zum Tourbeginn fällig.
IV. Verbindlich angemeldet ist, wer bis 24 Stunden vor gebuchter Tour den fälligen Tourbeitrag für alle angemeldeten Teilnehmer überwiesen hat. Wurde bis zum Tourtag (Zahlungseingänge bis 8:00h morgens werden berücksichtigt) kein Zahlungseingang verzeichnet, kann die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung von NK verweigert werden.
V. Im Falle einer Warteliste gilt das Eingangsdatum der Zahlung.
4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer I. Tritt der Kunde bis 24 Std. vor Tourbeginn vom Vertrag zurück, kann NK für die getroffenen Tourvorbereitungen und bis dahin entstandenen Aufwendungen einen Ersatz von 30% des ursprünglichen Tourbeitrags verlangen.
II. Bei Nichtantritt des Kunden, bzw. seines/r Kindes/r, am Tag der gebuchten Tour ist trotz nicht in Anspruchnahme des gebuchten Angebots der volle Betrag zu zahlen.
III. Muss ein Kind die Tour aus unverhergesehenen Gründen vorzeitig abbrechen, bleibt der Anspruch von NK auf Einbehaltung des gesamten Buchungspreises bestehen.
IV. Bis zum Beginn einer Tour kann jeder angemeldete Teilnehmer durch einen vom Kunden benannten Dritten ersetzt werden. Ersatzansprüche seitens NK entfallen bei tatsächlicher Teilnahme des genannten Dritten.
V. Eine Tourumbuchung ist bis 24 Stunden vor ursprünglich gebuchter Tour (es gilt die Startzeit) kostenfrei möglich.
VI. Rücktritts- oder sonstige Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten aber im Interesse des Kunden aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
5. Gesundheitsbedingungen I. Der Kunde ist verpflichtet, auf Besonderheiten seines/r Kindes/r hinzuweisen (gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Probleme, o.ä.). Der Fragebogen hierzu befindet sich auf dem Anmeldeformular von NK. Sonderwünsche, -vereinbarungen und Nebenabreden sind schriftlich zu vereinbaren und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch NK.
6. Bringen und Abholen der Teilnehmer, Erreichbarkeit während der Tour I. Der Kunde verpflichtet sich, sein/e Kind/er pünktlich zum vereinbarten Tourbeginn (Uhrzeit und Ort) zu bringen und sie von dort auch vereinbarungsgemäß wieder abzuholen.
II. Zur Erreichbarkeit des Kunden während der gesamten Tourdauer hinterlegt er seine Berliner Kontaktdaten bei NK. Diese werden ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt, worin der Kunde hiermit nach § 4a BDSG einwilligt.
III. Wird ein Kind nicht zur vereinbarten Zeit abgeholt, und ist eine Kontaktaufnahme zum Kunden nicht möglich, wird das Kind ohne Begleitung mit dem Taxi zu Lasten des Kunden an seinen aktuellen Berliner Aufenthalts- / Wohnort geschickt. Ist dies im Interesse des Kindeswohl nötig, dürfen Kundendaten an Polizei und Behörde weitergegeben werden. Einwilligung nach BDSG siehe 6.II
7. Haftung I. Für das Zustandekommen der Betreuung ist eine schriftliche Erklärung des Erziehungsberechtigten darüber, dass das teilnehmende Kind in der Haftpflichtversicherung mitversichert ist, Voraussetzung. Weiterhin erklärt der Erziehungsberechtigte schriftlich, dass er für mutwillig durch sein Kind angerichtete Schäden haftet.
II. Die NK-Mitarbeiter verfügen ihrerseits über eine den speziellen Umständen der Betreuung angepassten Berufshaftpflichtversicherung.
III. NK übernimmt die gesetzliche Aufsichtspflicht über die ihr anvertrauten Kinder ab Tourbeginn bis Tourende (Sammeltreffpunkt). Darin ist bei Verletzung oder gesundheitlicher Gefährdung die Zustimmung zur Heilbehandlung enthalten, die die Zustimmung der Eltern für den Fall ersetzt, dass diese nicht erreichbar sein sollten. Der Kunde willigt durch Vertragsabschluss und Kenntnisnahme der AGB ein, dass die NK-Tourleitung bei gegebener Lebensgefahr in seinem Namen die Vornahme von Heilbehandlungen ohne vorherige Rücksprache bestimmen kann.
IV. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die trotz Anwesenheit einer Aufsichtsperson von NK entstehen, haftet NK nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
V. Der Kunde willigt darin ein, dass seine Kinder sicherheitsbedingt den Anweisungen der NK-Tourleitung Folge zu leisten haben. Der Kunde berechtigt die NK-Mitarbeiter, zu seinem/n Kind/ern Körperkontakt herzustellen, wenn dies zur Wahrung der Unversehrtheit an Körper und Leben und zur Abwendung von Schäden notwendig sein sollte.
VI. Unterläßt ein Teilnehmer trotz mehrfacher Ermahnung u.a. pädagogischer Einflussnahmen der Tourleitung Verhaltensweisen nicht, die seine eigene oder anderer Sicherheit gefährden, wird er auf Kosten des Kunden mittels Taxi o.ä. an die hinterlassene Berliner Adresse des Kunden, bzw. dessen tatsächlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt des Vorfalls zurückgeschickt. NK ist verpflichtet, soweit technisch möglich, den Kunden von einem solchen Vorfall unmittelbar zu unterrichten.
VII. NK haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen wie Kameras, MP3-Playern, Schmuck, Handys etc., die die Kinder mitbringen.
8. Rechtswahl I. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und NK findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
II. Soweit bei Klagen des Kunden gegen NK im Ausland für die Haftung von NK dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
9. Gerichsstand, Leistungsort I. Der Kunde kann NK nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von NK gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von NK (Berlin) vereinbart.
II. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht: a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen Kunden und NK anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt, oder b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
III. Ort der Leistungserfüllung ist Berlin.
10. Sonstiges I. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Dezember 2007
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